B² Berlin – Einsatz des Webkonferenzsystems „BigBlueButton“

B² Berlin – DSGVO konforme Online-Kommunikation

Die aktuelle Corona-Krise hat auch Unternehmer dazu veranlasst, der Webkonferenz mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Ein eigentlich altbekanntes Werkzeug bekam mit Beginn der Pandemie neuen Rückenwind und zog nicht nur ins „Homeoffice“, sondern gleich in ganze Unternehmensstrukturen ein. Doch diese Lösung bringt nicht nur mehr Flexibilität in die Arbeitswelt, welche Unternehmen spontan abverlangt wurde, sie birgt auch Risiken für das Unternehmen. Denn die Datensicherheit, welche ein essentieller Baustein im digitalen Zeitalter ist, wird plötzlich gefährdet. Durch Einsatz von Webkonferenzsystemen werden Sprach-, Bild- und Textnachrichten mit unternehmerischen und personenbezogenem Inhalt über einen Dienstleister (TK-Anbieter, Hoster) mit Geschäftspartnern und Kunden ausgetauscht.

Es liegt dabei auf der Hand, dass dieser Dienstleister natürlich vertrauenswürdig sein muss. Anbieter solcher Dienste in der EU sind der DSGVO unterworfen. Ihnen wird, mittels eines AV-Vertrages, diese Verpflichtung zur Einhaltung der DSGVO vom Auftraggeber (Unternehmer) konkret abverlangt. Bei der Auswahl eines solchen Kommunikationsanbieters ist also unbedingt darauf zu achten, dass dieser diesen Ansprüchen gerecht werden kann. Daher haben wir uns für das DSGVO-konformes Produkt „BigBlueButton“entschieden. So können wir in der Kommunikation mit unseren Partnern und Kunden sicher sein, dass die ausgetauschten Informationen da bleiben wo sie auch hingehören, nämlich in die Hände unserer Kommunikationsteilnehmer und nicht in die von unbefugten Dritten.

Berlin, Oktober 2020