Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Diese AGB gelten für alle, auch zukünftigen Rechtsgeschäfte der B² Berlin Beratungsgesellschaft mbH, Rathenaustraße 6, 16761 Hennigsdorf (nachstehend „B² Berlin“) mit ihrem Vertragspartner (nachstehend „Auftraggeber“). Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt B² Berlin nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
1.2. B² Berlin erbringt Dienstleistungen im Bereich Projektmanagement, Prozessmanagement, Organisationsberatung und IT-Beratung / Projektierung.
1.3. B² Berlin verkauft darüber hinaus über ihre Webseite (Shop) in digitaler Form zum Download Muster-Vorlagen für Basis-Verfahrensdokumentationen für Kleinst-Unternehmen, z.B. ohne Angestellte (Einzelunternehmen), sowie Vorlagen für die Verfahrensübersicht im Rahmen der EU-DSGVO. Einzelheiten sind den jeweiligen Produktbeschreibungen zu entnehmen.
1.4. Im Hinblick auf die Unterstützungsleistungen die B² Berlin bei der Umsetzung der GoBD („Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) erbringt, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass es sich bei der GoBD um eine neue, erst seit Anfang 2015 geltende Vorgabe des Bundesfinanzministeriums handelt, für die es noch keine ausreichenden bzw. belastbaren Erfahrungswerte in Form von Ausführungsvorschriften oder höchstrichterlichen Entscheidungen hinsichtlich der genauen Umsetzung gibt. B² Berlin erbringt ihre Unterstützungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Erfahrungswerten. Auslegungen der GoBD und Anforderungen an die Umsetzung der GoBD, die erst nach Vertragsschluss bzw. Leistungserbringung z.B. durch Ausführungsvorschriften des Bundesfinanzministeriums ergehen oder durch die Rechtsprechung entschieden werden, sind für B² Berlin nicht vorhersehbar (vgl. Ziff. 6.2.). Die Haftung von B² Berlin ist insofern ausgeschlossen.
2. Leistungsumfang
2.1. Dienstleistungen
2.1.1. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen von B² Berlin. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages.
2.1.2. Soweit Zusatzleistungen durch Dritte (z.B. externe Dienstleister im Rahmen der Realisierung des Umsetzungskonzeptes) ausgeführt werden und B² Berlin hierfür ausdrücklich nicht als Vertragspartner sondern lediglich als Vermittler auftritt, besteht die Leistungsbeziehung allein zu dem Dritten. Eine Haftung seitens B² Berlin ist insoweit ausgeschlossen. Maßgebend ist die jeweilige Vereinbarung mit dem Dritten.
2.1.3. Die Leistungen von B² Berlin sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob und wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen von dem Auftraggeber umgesetzt werden.
2.1.4. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen B² Berlin, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit. 2.1.5. Auf Verlangen des Auftraggebers hat B² Berlin Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll B² Berlin einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
2.2. Verkauf einer Muster-Vorlage für eine Basis-Verfahrensdokumentation
2.2.1. B² Berlin bietet dem Auftraggeber zusätzlich über ihre Webseite in digitaler Form zum Download den Kauf von Mustervorlagen für Basis-Verfahrensdokumentationen für Kleinstunternehmen ohne Angestellte (Einzelunternehmen) an. Die Muster-Vorlagen dienen lediglich als Anhaltspunkt und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland.
2.2.2. Ein Kaufvertrag kommt zustande indem der Auftraggeber den Button „Kaufen“ drückt.
2.2.3. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass bei ihm die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang sowie zum Öffnen und Bearbeiten der Muster-Vorlage gegeben sind.
2.2.4. Die Lieferung der Muster-Vorlage erfolgt sofort nach Zahlungseingang. Der Auftraggeber erhält hierzu einen Link an die von ihm im Zuge der Bestellung angegebene E-Mailadresse geschickt, unter dem er die von ihm erworbene Muster-Vorlage herunterladen kann.
3. Änderungen des Auftrags bei Dienstleistungen
3.1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
3.2. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt B² Berlin die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
3.3. B² Berlin ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.1.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.
4. Vergütung
4.1. Dienstleistungen
4.1.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung von B² Berlin oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht B² Berlin ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.1.2. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er B² Berlin alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und B² Berlin von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.1.3. Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann B² Berlin einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.
4.1.4. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.1.5. Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind B² Berlin gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, z.B. eine Pauschale.
4.2. Verkauf einer Muster-Vorlage für eine Basis-Verfahrensdokumentation
Der Preis versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die Bereitstellung der Muster-Vorlage erfolgt grundsätzlich nach Vorkasse des Kunden. Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises per Kreditkarte, Sofort-Überweisung, etc.. Die
Zahlung ist spätestens eine Woche nach Vertragsschluss fällig. B² Berlin stellt dem Auftraggeber eine Rechnung aus, die ihm per Mail zugeht.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Dienstleistungen
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, B² Berlin im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und
bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert B² Berlin unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
5.2. Auf Verlangen von B² Berlin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
5.3. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit
B² Berlin einbeziehen oder beauftragen.
6. Haftung von B² Berlin
6.1. B² Berlin hat die Muster-Vorlagen für eine Basis-Verfahrensdokumentation mit größter Sorgfalt erstellt und gepflegt. Gleichwohl kann B² Berlin keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Muster-Vorlagen für die konkreten Bedürfnisse des Auftraggebers passend und richtig sind. Die Muster-Vorlagen dienen lediglich als Anhaltspunkt und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung. Der Auftraggeber hat gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, bevor er die Vorlagen verwendet. Der Auftraggeber wählt und verwendet die Muster-Vorlagen eigenverantwortlich. Die Haftung von B² Berlin für die fehlerhafte Verwendung der Muster-Vorlagen ist ausgeschlossen.
6.2. B² Berlin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
6.3. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, den Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut). In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren (vgl. Ziff. 1.4.). Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
6.4. Bei Datenverlusten haftet B² Berlin nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
6.5. Soweit eine Haftung von B² Berlin ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.6. Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen B² Berlin verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
7.1. B² Berlin verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von B² Berlin unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder
sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
8. Schutz des geistigen Eigentums
8.1. B² Berlin behält sich an allen digitalen Inhalten, Logos, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an Inhalten von Drittanbietern (z.B. Glossar der Vorlage) verbleiben bei diesen. Der Auftraggeber darf die
digitalen Inhalte (z.B. Muster-Vorlage und Teile daraus) nur zu eigenen Zwecken nutzen und ist nicht berechtigt, sie im Internet oder auf sonstige Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich. Die gewerbliche Vervielfältigung und der Weiterverkauf sind ausgeschlossen.
8.2. Die von B² Berlin angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von B² Berlin. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
8.3. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.2. steht B² Berlin ein zusätzliches Honorar in einer den
Umständen nach angemessenen Höhe zu.
9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
10.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
10.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
10.5. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): B² Berlin ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.